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Der Weg Polens in die EU


Unmittelbar vor dem EU-Beitritt gehörte Polen zu den zehn wichtigsten Handelspartnern der Europäischen Union. Die EU war wiederum für Polen lange Zeit der größte Handelspartner. Der Handelsumsatz Polen - EU betrug 2003 über 60 Mrd. EUR. Der Handel Polens mit der EU machte ca. 70% der polnischen Exporte und Importe aus.

Mit dem EU-Beitritt Polens (2004) verbesserten sich die Bedingungen für Auslandsinvestoren:

  • Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit ca. 500 Mio. Verbrauchern (EU, Norwegen, Island, Lichtenstein);
  • Polen bleibt der größte Einzelempfänger von EU-Fördergeldern, unabhängig von den Prioritäten der Strukturpolitik.
  • die polnische Gesetzgebung wurde schon zum großen Teil dem EU-Recht angeglichen (Acquis Communautaire), was volle Kompatibilität mit dem westlichen Rechtsstandard garantiert;
  • die EU-Mitgliedschaft Polens ist eine Garantie für die politische Stabilität und dynamische Wirtschaftsentwicklung des Landes; Das Beispiel Irlands und Spaniens zeigt, was für eine große Rolle die EU-Mitgliedschaft bei der Wirtschaftsentwicklung eines Landes und auch beim wesentlichen Gewinn an Auslandsinvestitionen spielen kann.      


Meilensteine auf dem Weg Polens zur EU-Mitgliedschaft:

1988

Polen nimmt diplomatische Beziehungen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf. Beginn der Verhandlungen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

1991

Am 16. Dezember unterzeichnet die Polnische Regierung das Europa-Abkommen, welches eine Gemeinschaft zwischen Republik Polen, der EG und deren Mitgliedsländern beschließt. Gleichzeitig wird ein Vorläufiges Abkommen unterzeichnet, das die Handelsbeziehungen zwischen den Parteien bis zum Inkrafttreten des Europa-Abkommens reguliert.  

1994

Am 1. Februar tritt das Europa-Abkommen in Kraft, welches eine Gemeinschaft zwischen Republik Polen, der EG und deren Mitgliedsländern beschließt. Der Ministerrat der Republik Polen beschließt  ein Beschluss über das Inkraftsetzen des Europa-Abkommens und akzeptiert den ersten Bericht über die Ausführung des Programms zur Anpassung der polnischen Wirtschaft und des Rechtsystems an die EU-Anforderungen, welches von einem Regierungsbeauftragten für Europäische Integration und Auslandshilfe, vorgestellt wurde.

1997

Im Dezember, auf der Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg wird die Entscheidung gefällt, den Beitrittsprozess am 30. März 1998 zu beginnen und am 31. März 1998 eine bilaterale Intergouvernementale Konferenz mit der Teilnahme Polens einzuberufen.

1998

Am 1. April fand in Warschau eine Eröffnungssitzung der Verhandlungsgruppe zur  Mitgliedschaft  der Republik Polen in der EU. Am 3. April in Brüssel beginnt offiziell der Screening-Prozeß, u.a. Polens.

2000

Im Dezember während des EU-Gipfeltreffens in Nizza wird ein vorläufiger Vertrag zur institutionellen Reform der EU vereinbart, was auch gleichzeitig die Intergouvernementale Konferenz (seit 14. Februar 2000) beendet. Der Nizza Vertrag ermöglicht eine EU-Erweiterung.

2001

19 Verhandlungskapitel werden abgeschlossen. Im September bekräftigt die neu gewählte Regierung den Willen, einen möglichst schnellen   EU-Beitritt anzustreben.

2002

Am 13. Dezember werden die Beitrittsverhandlungen mit Polen abgeschlossen.

2003

Am 16 April wird während des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der zehn Beitrittsländer in Athen der Beitrittsvertrag feierlich unterzeichnet. Am 7. und 8. Juni  findet das  EU-Beitrittsreferendum in Polen statt. 70% der Bevölkerung, die am Referendum teilgenommen hat, stimmte mit „JA“.

2004

Am 1. Mai tritt Polen der Europäischen Union bei.

Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen AG
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